Terms and Conditions
techforge gmbh, Zürich
Effective Date: 01.06.2023
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB»). finden auf sämtliche Vereinbarungen und Verträge, welche die techforge gmbh («techforge») mit Kunden abschliesst Anwendung, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder individuelle schriftliche Abreden etwas anderes vorsehen. Mit der Auftragserteilung an die techforge gelten sie als anerkannt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
Offerten der techforge erfolgen freibleibend und unverbindlich, soweit in der Offerte selbst nichts anderes festgehalten wird. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch Annahme der Kundenbestellung durch die techforge zustande.
Bei Verträgen über Dauerleistungen (Outsourcing, IT-Support, Wartung, Pflege usw.) werden die Mindestlaufzeiten und die Kündigungsfristen in der individuellen Vereinbarung festgelegt.
Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise und exklusive MwST. techforge kann Vorauszahlungen verlangen. Als Zahlungskonditionen gelten die in der Offerte oder im Vertrag festgehaltenen Bedingungen. Rechnungen, welche nicht innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung schriftlich und begründet beanstandet werden, gelten als akzeptiert. Rechnungsbeträge sind innert der auf der Rechnung aufgeführten Frist zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und es sind Verzugszinsen in der Höhe von 5% geschuldet. techforge ist berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 30 in Rechnung zu stellen. Eine Verrechnung mit eigenen Forderungen des Kunden ist nur zulässig, soweit diese rechtskräftig entschiedene oder schriftlich anerkannte Ansprüche umfassen. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleibt die Ware im Eigentum der techforge.
techforge erbringt ihre Leistungen und ihre Lieferungen im Rahmen des in der individuellen Vereinbarung festgehaltenen Umfanges. Sie ist bestrebt, vereinbarte Lieferfristen und -termine einzuhalten, kann diese aber nicht garantieren. techforge ist berechtigt, Dritte zur Auftragserfüllung beizuziehen.
techforge beschafft, liefert und installiert die bestellte Hardware im vereinbarten Umfang.
techforge beschafft, liefert und installiert die vom Kunden bestellte Software im vereinbarten Umfang. Dem Kunden wird an der Software, inkl. deren Dokumentation, ein Nutzungsrecht im Rahmen der Lizenzvereinbarung des Lizenzgebers (Dritthersteller oder techforge) zugestanden. Alle weiteren Rechte, insbesondere die gewerblichen Schutzrechte, verbleiben bei techforge, bzw. der Lizenzgeberin. Die Software darf nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sie darf weder kopiert, noch an Dritte weitergegeben werden.
Die Wartung umfasst die Aufrechterhaltung des technischen Betriebs und die Wiederherstellung der Einsatzfähigkeit beim Auftreten von Systemfehlern. techforge kann keinen unterbruchsfreien Betrieb, keine dauerhafte System-Kompatibilität und keine unmittelbare Behebung von Mängeln garantieren. techforge kann bis zum Vorliegen der Fehlerbehebung eine Umgehungslösung (Workaround) anbieten. Wartungsbereitschaft, Reaktionszeiten, Systemverfügbarkeit, Laufzeiten usw. sind abhängig vom entsprechenden Support-Vertrag. Die Pflege richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen techforge und dem Kunden.
Dienstleistungen (Lieferung, Transport, Montage, Konfiguration, Support, Beratung und vergleichbare Tätigkeiten) werden nach Tätigkeit und effektivem Zeitaufwand, gemäss den Dienstleistungspreisen berechnet. Die Spesen (Fahrkosten, Unterkunft, Verpflegung usw.) werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Der Kunde stellt techforge alle zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Informationen und Mittel zur Verfügung. Er stellt sämtliche technischen Anschlüsse (inkl. Strom, Netzanschlüsse etc.) entsprechend den Spezifikationen der techforge rechtzeitig bereit und gewährt den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abnahme von Hard – und Software mitzuwirken. Setzt er diese produktiv ein, gilt sie als abgenommen.
techforge haftet für direkte Schäden aus diesem Vertragsverhältnis nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungssumme ist in jedem Fall auf die Höhe von max. CHF 25’000 beschränkt. Für indirekte und Folgeschäden wird die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, wegbedungen. Für Schäden, welche durch Mängel gelieferter Drittsoftware entstehen, haftet techforge nicht. Eine Haftung für Schäden irgendwelcher Art (direkt oder indirekt) infolge Lieferverzugs wird ausgeschlossen.
Bezüglich Hardware gibt techforge die Garantie, welche der Hersteller, bzw. der Drittlieferant leistet, an den Kunden weiter. Der Umfang der Garantie ergibt sich aus deren Garantiebestimmungen. Zubehör unterliegt den Garantieleistungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. Ausgeschlossen von jeder Garantie ist Software und Verbrauchsmaterial. Die Garantie umfasst keine Supportleistungen von techforge. Die zur Erbringung von Garantieleistungen notwendigen Aufwände werden dem Kunden in Rechnung gestellt, soweit sie nicht vom Hersteller entschädigt werden. Bei Eingriffen durch den Kunden oder durch Dritte in die Hard- oder Software, bei äusserlichen Beschädigungen, bei Bedienungsfehlern sowie bei Einsatz- oder Betriebsbedingungen, die von den Produktunterlagen abweichen, entfällt jede Garantie und Gewährleistung.
Der Kunde darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der techforge keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen. Der Kunde zeigt einen von Gesetzes wegen erfolgenden Vertragsübergang vor dem Handelsregistereintrag schriftlich an. Ist die Weiterführung des vertraglichen Verhältnisses mit der neuen Partei nicht zumutbar, stellt dies für die techforge einen wichtigen Kündigungsgrund dar.